Die bestehende Rahmenvereinbarung mit Microsoft wurde bis Ende Juli 2025 weitestgehend unverändert verlängert. Somit können Schulen weiterhin Softwarelizenzen mit einer Laufzeit von drei Jahren beziehen.
Da unklar war, inwieweit Bildungseinrichtungen auf Grundlage eines neuen sogenannten «Microsoft Enterprise Agreements» vergaberechtlich konform Softwarelizenzen beschaffen können, haben wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Rechtsgutachten hält nun sehr klar fest, dass die bislang nicht öffentlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit Microsoft keine vergaberechtliche Grundlage für den Bezug von Software-Lizenzen darstellen.
Unabhängig davon ist wichtig, dass für Bildungseinrichtungen die kantonalen beschaffungsrechtlichen Vorgaben massgebend sind.
Diese vertraglichen Grundlagen entbinden Bildungseinrichtungen, die über die Rahmenvereinbarung Softwarelizenzen beschafft haben, nicht von ihrer Verantwortung, mit technischen und organisatorischen Massnahmen eine datenschutzkonforme Nutzung von Onlinediensten zu gewährleisten.
In Zusammenarbeit mit den kantonalen Bildungsdirektionen und in Abstimmung mit Switch und der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) sowie privatim werden wir die Arbeiten an einer Nachfolgelösung aufnehmen.