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Im Rahmen des Datennutzungsprogramms haben wir gemeinsam mit dem Kanton Aargau dessen Lehrmittelsteuerung aus einer Datenschutzperspektive durchleuchtet. Nun liegen die Erkenntnisse aus dem Projekt vor. Es zeigen sich sowohl kantonale als auch interkantonale Lösungsansätze.

Mit der stärkeren Verbreitung von KI-Systemen im Bildungssystem tauchen viele rechtliche Fragen auf. Antworten auf einige der drängendsten Fragen gibt ein neuer Bericht, der von uns in Auftrag gegeben wurde.

Schulen bearbeiten, speichern und verwalten viele schützenswerte (Personen-) Daten. Unser neues Dossier «Datenschutzkonforme Schule» unterstützt Schulen mit praxisnahen Hilfsmitteln im Umgang mit Personendaten. So soll Vertrauen in Schulen gestärkt und der Datenschutz verbessert werden. 

Die bestehende Vereinbarung (ehemals «Rahmenvertrag» genannt) mit Microsoft wurde bis Ende Juli 2025 verlängert. Ein externes Rechtsgutachten hält fest, dass die Rahmenvereinbarungen keine vergaberechtliche Grundlage darstellen.

Bei digitalen Lehrmitteln und Lernapplikationen gibt es im föderalen Bildungssystem unterschiedliche Zuständigkeiten beim Datenschutz. Dies führt zu Unsicherheiten bei den Verantwortlichkeiten, wie das Datennutzungsprojekt im Kanton Aargau zeigt. Notwendig sind klare Verantwortlichkeiten und Sensibilisierung.

Am 1. September 2023 ist das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft getreten. Für private Personen (inkl. Unternehmen) und Bundesorgane gibt es wesentliche Änderungen im Umgang mit der Bearbeitung von Personendaten und der Informationspflicht.

Am 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft (nDSG). Was bedeutet nun das neue Datenschutzgesetz für die Schulen? Vorab: Für öffentliche Schulen gilt wie bisher das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.

Schulen sind zunehmend mit Fragen des Datenschutzes und der Datennutzung konfrontiert. Christian Flückiger, Datenschutz- und Transparenzbeauftragter der Kantone Jura und Neuenburg, gibt einen Einblick in die Thematik. 

Microsoft hat einige Änderungen vorgenommen, welche auch unseren Rahmenvertrag tangieren: Der garantierte Serverstandort Schweiz ist nur noch bis Ende Juli 2023 sichergestellt und ein Lizenzprogramm soll sistiert werden. Damit Sie weiterhin vom Rahmenvertrag profitieren können, haben wir die Vertragsverhandlungen mit Microsoft und Google aufgenommen.

Im Interview erläutert die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Dr. Dominika Blonski die Bedeutung des Datenschutzes in der Bildung und was es aus ihrer Sicht bei der künftigen Datennutzungspolitik zu beachten gilt.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichen jährlich ihre Tätigkeitsberichte. Wir haben diese thematisch ausgewertet. Neben spezifischen Themen zu Datennutzung im Bildungsraum Schweiz haben sich die Datenschutzaufsichtsstellen 2021 auch mit bereichsübergreifenden Fragen beschäftigt.

Vor eineinhalb Jahren haben wir die Web-Applikation «Navigator» lanciert. Kürzlich konnten wir die 100. Anwendung publizieren. Es freut uns, dass die verantwortlichen Personen in Schulen und Schulverwaltungen mit jedem Eintrag eine bessere und breitere Übersicht als Orientierungshilfe erhalten.

Die Vertragsverhandlungen mit Classtime AG sind abgeschlossen. Mit dem neuen Rahmenvertrag können Schulen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein Schullizenzen zu einheitlichen kommerziellen Bedingungen beziehen. Der Vertrag schafft Grundlagen für eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes.

Der digitale Bildungsraum in der Schweiz wird zunehmend von nationalen und internationalen Entwicklungen ausserhalb des Bildungswesens geprägt. In diesem Zusammenhang beteiligen wir uns an dem vom Bund initiierten Netzwerk «Digitale Selbstbestimmung».

Was ist Verschlüsselung? Warum ist sie ein hochaktuelles Thema und wird in Zukunft noch an Bedeutung hinzugewinnen? Und warum ist Verschlüsselung für die Bildung und den Fernunterricht wichtig? Alan Moran – Leiter Digitales Portfolio & Innovation bei Educa – gibt Antworten auf diese Fragen.

Anwendungen für den Fernunterricht wurden manchmal kurzfristig eingeführt, zum Nachteil des Datenschutzes. Im Interview erläutern die kantonalen Beauftragten Cécile Kerboas (VD) und Dominika Blonski (ZH), welche Lehren daraus zu ziehen sind und wie die Anwendungen mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden können.

Bei der Entwicklung des Fernunterrichts muss der Datenschutz berücksichtigt werden. Drei Fragen an Bruno Baeriswyl, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich und Mitglied des Büros von privatim, Konferenz der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten.